Als Brandschutz-Sachverständige begleiten
wir den gesamten Planungs- und Bauprozeß von den ersten Überlegungen
bis zur Abnahme von Bauleistungen.
Wir stellen mit unseren Planungsleistungen
den baulichen Brandschutz bei jeder Art von Bauaufgabe sicher und schließen
durch unsere Beratung die Lücke, die der zunehmende Rückzug
der Bauämter aus der Beratung zum vorbeugenden Brandschutz infolge
der Novellierung der BayBO vom 01.01.1998 hinterläßt.
Alle Partner unserer Gesellschaft haben als Architekten
bzw. Ingenieure langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Brandschutzplanung,
insbesondere bei Sonderbauten, wie
Verkaufsstätten,
Altenheimen,
Industriebauten etc.
Die effektive Zusammenarbeit mit Bauherren, Planern, Behörden und Ausführenden
ist für uns selbstverständlich. Durch die Streuung unserer Niederlassungen sind
wir in ganz Bayern "vor Ort", aber im gesamten Bundesgebiet tätig.
Ausgangspunkt der Novellierung der BayBO ist die
Überlegung, dass die Brandschutzfachplanung vom Entwurfsverfasser
miterbracht wird. Dazu ist der Architekt befähigt für Gebäude
geringer Höhe und Schwierigkeit, sofern er mindestens 3 Jahre zusammenhängende
Berufserfahrung und die Eintragung in die Architektenliste nachweisen
kann, und für Gebäude mittlerer Schwierigkeit, sofern er hierfür
die erforderliche Zulassung (mindestens 10 Jahre zusammenhängende
Berufserfahrung, oder Nachweis durch Fortbildungsmaßnahme mit
Prüfung) bei der Architektenkammer erhalten hat.
Brandschutzfachplanung ist grundsätzlich immer in Fällen von Sonderbauten erforderlich.
BrandschutzPlan gibt Ihnen eine
Checkliste für die Fachplanung des Brandschutzes an die Hand, anhand derer Sie schnell überprüfen können, ob
für Ihr konkretes Projekt ergänzender Beratungsbedarf besteht.