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BrandschutzPLAN stellt sich vor

Als Brandschutz-Sachverständige begleiten wir den gesamten Planungs- und Bauprozeß von den ersten Überlegungen bis zur Abnahme von Bauleistungen.

Wir stellen mit unseren Planungsleistungen den baulichen Brandschutz bei jeder Art von Bauaufgabe sicher und schließen durch unsere Beratung die Lücke, die der zunehmende Rückzug der Bauämter aus der Beratung zum vorbeugenden Brandschutz infolge der Novellierung der BayBO vom 01.01.1998 hinterläßt.

Alle Partner unserer Gesellschaft haben als Architekten bzw. Ingenieure langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Brandschutzplanung, insbesondere bei Sonderbauten, wie Verkaufsstätten, Altenheimen, Industriebauten etc.
Die effektive Zusammenarbeit mit Bauherren, Planern, Behörden und Ausführenden ist für uns selbstverständlich. Durch die Streuung unserer Niederlassungen sind wir in ganz Bayern "vor Ort", aber im gesamten Bundesgebiet tätig.

Ausgangspunkt der Novellierung der BayBO ist die Überlegung, dass die Brandschutzfachplanung vom Entwurfsverfasser miterbracht wird. Dazu ist der Architekt befähigt für Gebäude geringer Höhe und Schwierigkeit, sofern er mindestens 3 Jahre zusammenhängende Berufserfahrung und die Eintragung in die Architektenliste nachweisen kann, und für Gebäude mittlerer Schwierigkeit, sofern er hierfür die erforderliche Zulassung (mindestens 10 Jahre zusammenhängende Berufserfahrung, oder Nachweis durch Fortbildungsmaßnahme mit Prüfung) bei der Architektenkammer erhalten hat.

Brandschutzfachplanung ist grundsätzlich immer in Fällen von Sonderbauten erforderlich.
BrandschutzPlan gibt Ihnen eine Checkliste für die Fachplanung des Brandschutzes an die Hand, anhand derer Sie schnell überprüfen können, ob für Ihr konkretes Projekt ergänzender Beratungsbedarf besteht.