Bestandsbewertung

BrandschutzPLAN Kühnlein & Partner mbB unterstützt Sie bei der brandschutztechnischen Bewertung Ihrer Bestandsimmobilie.

Auf Grundlage eines Soll- Ist- Abgleichs mit den bereits vorhandenen Genehmigungsbescheiden werden erste Maßnahmen ersichtlich. Bestehende Auflagen aus vorhandenen Brandschutznachweisen oder Auflagen der Baugenehmigungsbehörde fließen bei der brandschutztechnischen Bewertung mit ein.

Aus den gewonnenen Erkenntnissen wird ein Maßnahmenkatalog hinsichtlich erforderlicher Ertüchtigungsmaßnahmen erstellt, der den planungsbeteiligten Personen als Arbeitsgrundlage für den weiteren Planungsprozess dient.

Bei Bedarf oder auf Wunsch kann daraus ein neues Brandschutzkonzept erarbeitet werden, insbesondere hinsichtlich Auflösung bestehender Auflagen, die der aktuellen gelebten Nutzung des Gebäudes entgegenstehen.

Brandschutzkonzept

Wir bieten ganzheitliche Brandschutznachweise und -konzepte für den vorbeugenden Brandschutzes während der Planungsphase oder im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für Gebäude der Gebäudeklassen 1-5 sowie von Sonderbauten jeglicher Art.

Gem. § 11 BauVorlV (Bauvorlagenverordnung- Bayern) sind Brandschutznachweise, als bautechnischer Nachweis, Bestandteil des Baugenehmigungsverfahren.

In einigen Bundesländern sind Brandschutznachweise nicht baurechtlich gefordert, dienen jedoch dem Bauherrn, dem planenden Architekten sowie den am Bau Beteiligten als Grundlage hinsichtlich der Belange des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.

Eine frühzeitige Einbindung des Brandschutzplaners bereits in der Vor- /Entwurfsphase ermöglicht von Anbeginn eine ganzheitliche Betrachtung des Bauvorhabens in allen Bereichen des vorbeugenden Brandschutzes. Relevante Brandschutzmaßnahmen können somit im weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden. Dadurch wird eine Transparenz und Kostenkontrolle der Baumaßnahme ermöglicht.

Brandschutztechnische
Beratung

Als Brandschutz-Sachverständige begleiten wir den gesamten Planungs- und Bauprozess für Neu- und Bestandsbauten von den ersten Überlegungen bis zur Abnahme von Bauleistungen.

Wir stellen mit unseren Planungs- und Beratungsleistungen den baulichen Brandschutz bei jeder Art von Bauaufgabe sicher.

Alle Partner unserer Gesellschaft haben als Architekten bzw. Ingenieure langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Brandschutzplanung, insbesondere bei Sonderbauten, wie Krankenhäusern, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Industriebauten etc. Die effektive Zusammenarbeit mit Bauherren, Planern, Behörden und Ausführenden ist für uns selbstverständlich. Durch die Streuung unserer Niederlassungen sind wir in ganz Bayern „vor Ort“, aber im gesamten Bundesgebiet tätig.

BrandschutzPLAN Kühnlein & Partner mbB bietet Ihnen die vollständige Betreuung von Beginn der Planung bis zur Endabnahme. Auf Wunsch erbringen wir auch alle Leistungen, die ergänzend anfallen können, wie die Erstellung von Entrauchungssimulationen, Evakuierungssimulationen, Brandlastberechnungen und Ingenieurmethoden im Brandschutz.

Flucht- und
Rettungspläne

Wir erstellen für Ihr Objekt Flucht- und Rettungspläne gem. DIN ISO 23601.

Flucht- und Rettungspläne dienen der vereinfachten Darstellung der Fluchtwege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden.

Insbesondere werden die gekennzeichneten Wege zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie dargestellt.

Zusätzlich enthalten sie Regeln für das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall. Sie sind an gut sichtbaren Stellen, wie Erschließungsfluren, Treppenräumen etc. anzubringen und in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Auf den Flucht- und Rettungsplänen ist die Brandschutzordnung Teil A meist integriert. Auf Wunsch könne wir Ihnen diese als separates DIN A4 Exemplare anfertigen. Zudem erstellen wir für Sie u.a. die Brandschutzordnung Teil B und Teil C in Abstimmung mit Ihnen oder Ihrem Brandschutzbeauftragten.

Feuerwehrpläne

Wir erstellen Feuerwehrpläne gem. DIN 14095 bzw. gem. den Vorgaben der jeweiligen Feuerwehren vor Ort.

Die Landesbauordnungen sowie weitere Rechtsvorschriften sehen zusätzliche Maßnahmen bei Gebäuden vor, von denen im Schadensfall Gefahren für Gesundheit und Leben oder die öffentliche Sicherheit auszugehen ist.

Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten. Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

Selbsthilfeeinrichtungen, Wandhydranten Typ S nach DIN 14461-1, tragbare Feuerlöscher, Löschdecken sowie Brandschutzklappen, Brandmelder und Kennzeichnungen von Rettungswegen sind in Feuerwehrplänen nicht darzustellen.

Feuerwehrpläne bestehen aus:

a) allgemeinen Objektinformationen,
b) Übersichtsplan,
c) Geschossplan/Geschossplänen,
d) Sonderplan/Sonderplänen und
e) zusätzlichen textlichen Erläuterungen.

(Auszug aus DIN 14095)

Brandlastermittlungen

Brandlastermittlungen zählen zu den Ingenieurmethoden im Brandschutz, die alternativ als Nachweisverfahren im Brandschutz zur Anwendung kommen können. Sie dienen als Grundlage für weitere Bewertungsverfahren. Insbesondere gem. Industriebaurichtlinie Abschnitt 7 wird dieses Verfahren genutzt, um die Feuerwiderstandsdauer der tragenden und aussteifenden Bauteile eines Gebäudes zu ermitteln.

Im Zuge einer Brandlastermittlung für bestehende Gebäude werden, in Zusammenarbeit mit Ihnen, die Brandlasten im Bestandgebäuden erfasst und bewertet, die zu einem Brandereignis beitragen könnten.

Bei Neubauten hingegen werden Brandlasten in Abstimmung mit dem Auftraggeber/ Bauherrn / Nutzer definiert und festgeschrieben. Diese Werte sind in der späteren Nutzung zwingend einzuhalten, da ansonsten der Brandschutz neu bewertet werden muss.